Expertenforum - Praktikum 1 Jahr zum Erwerb der Fachhochschulreife NRW

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  • 01
    Praktikum 1 Jahr zum Erwerb der Fachhochschulreife NRW

    Hallo,


    Fall 1: Der Praktikant absolviert beim Arbeitgeber ein Praktikum gemäß der Ausbildungsverordnung. Gegenstand des Vertrages ist ein einjähriges gelenktes Praktikum nach dem ersten Jahr der Qualifikationsstufe der gymnasialen Oberstufe im Ausbildungsberuf der Immobilienkauffrau. Praktikantenvergütung beträgt monatlich 490 €. Regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich. Welcher Beitragsgruppen-/Personengruppenschlüssel ist hier zu verwenden?


    Fall 2: Der Praktikant absolviert beim Arbeitgeber ein einjähriges Praktikum als begleitende Maßnahme zur Ausbildungsvorbereitung. Basis bildet der SOB-Praktikumsvertrag mit dem Berufskolleg. Gegenstand des Vertrages ist das einjährige gelenkte Praktikum in der Klasse 11 der Fachoberschule nach Anlage 1 der Praktikum-Ausbildungsordnung in der Fachrichtung: Wirtschaft und Verwaltung. Praktikantenvergütung beträgt monatlich 450 €. Die Schultage Di. + Mi., Praktikumstage Mo. + Do. + Fr. Welcher Beitragsgruppen-/Personengruppenschlüssel ist hier zu verwenden?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Praktikum 1 Jahr zum Erwerb der Fachhochschulreife NRW

    Guten Tag,
     
    handelt es sich bei der betreffenden Person um eine Absolventin oder einen Absolventen der gymnasialen Oberstufe, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben hat und durch den Nach­weis eines einjährigen Praktikums die „volle“ Fachhochschulreife erhält, ist bei Aufnahme des erforderlichen Praktikums die Schulausbildung bereits abgeschlossen. Hierbei handelt es sich dann um ein (vorgeschriebenes) Nachpraktikum.
    In einem solchen Fall besteht bei Zahlung von Arbeitsentgelt - unabhängig von der Höhe -  Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragsgruppenschlüssel „1111“). Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung scheidet aus.
    Für die Meldungen zur Sozialversicherung ist der Personengruppenschlüssel "105" zu verwenden. Der Arbeitgeber hat auch die Umlagen U1 (ggf.), U2 sowie die Insolvenzgeldumlage zu entrichten.
     
    Schüler mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule oder einem als gleichwertig anerkannten Zeugnis werden in den Fachoberschulen innerhalb von zwei Jahren auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet. Integriert ist hier eine fachpraktische Ausbildung (Praktika). In einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebene Praktika, die während eines Studiums (Zwischenpraktika) oder schulischen Ausbildung ausgeübt werden, sind in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht versicherungsfrei. Diese fachpraktische Ausbildung ist als nicht abtrennbarer Bestandteil der Gesamtausbildung zu sehen.
    Als im Wesentlichen nichtbetrieblich geprägte Ausbildungsphase ist das Praktikum mithin nicht als Beschäftigung zu werten. Die Schüler unterliegen daher während der fachpraktischen Ausbildung weder als gegen Arbeitsentgelt Beschäftigte noch als zur Berufsausbildung Beschäftigte der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dem entsprechend sind Sozialversicherungsbeiträge nicht abzuführen. Da aber nach Ihrer Schilderung eine Entgeltzahlung erfolgt, ist der Praktikant mit dem Beitragsgruppenschlüssel „0000“ (Personengruppenschlüssel „190“) anzumelden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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