Wir beschäftigen im Moment einen Praktikanten für 3 Monate.
Er macht ein laut Studienordnung gefordertes Pflichtpraktikum.
Die Studienordnung verlangt ein sechswöchiges Pflichtpraktikum. Aus firmenorganisatorischen Gründen dauert das Praktikum aber 12 Wochen.
Die ersten 6 Wochen habe ich ihn Personengruppe 190-Gesetzlich Unfallversicherter ohne SV-Pflicht gemeldet.
Für die 2. 6 Wochen würde ich ihn jetzt als Geringfügig Beschäftigten anmelden.
Ist das korrekt?
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Kenda