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  • 01
    Praktikum

    Wir beschäftigen im Moment einen Praktikanten für 3 Monate.

    Er macht ein laut Studienordnung gefordertes Pflichtpraktikum.

    Die Studienordnung verlangt ein sechswöchiges Pflichtpraktikum. Aus firmenorganisatorischen Gründen dauert das Praktikum aber 12 Wochen.

    Die ersten 6 Wochen habe ich ihn Personengruppe 190-Gesetzlich Unfallversicherter ohne SV-Pflicht gemeldet.

    Für die 2. 6 Wochen würde ich ihn jetzt als Geringfügig Beschäftigten anmelden.

    Ist das korrekt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Kerstin Kenda

  • 02
    RE: Praktikum

    Hallo Frau Kenda,

    das in einer Studien- bzw. Prüfungsordnung vorgeschriebene Zwischenpraktikum, das während eines Hochschulstudiums absolviert wird, ist kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei. Sofern ein Arbeitsentgelt gezahlt wird, ist eine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ zu erstellen (Beitragsgruppenschlüssel „0000“).

    Nach Ihrer Schilderung soll aus firmenorganisatorischen Gründen nach einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum im direkten Anschluss ein nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum beim gleichen Arbeitgeber ausgeübt werden.

    Die versicherungsrechtliche Beurteilung von nicht vorgeschriebenen Zwischenpraktika, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, ist für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Arbeitslosenversicherung entsprechend der versicherungsrechtlichen Beurteilung für die Personen vorzunehmen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentlich Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben.

    Der „Praktikant“ kann in einem solchen Fall im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung abgerechnet werden, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
    Eine Zusammenrechnung von vorgeschriebenen und nicht vorgeschriebenen Zwischenpraktika erfolgt sozialversicherungsrechtlich nicht.

    Daher können wir Ihre beabsichtigte Vorgehensweise bestätigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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