Expertenforum - Praktikum berufsorientiert für 4 Wochen

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  • 01
    Praktikum berufsorientiert für 4 Wochen

    Liebes AOK Experten Team,


    wir möchten einen jungen Mann der zur Zeit arbeitslos gemeldet ist, zum Probearbeite zur Berufsorientierung für 4 Wochen einstellen.

    Er soll 520,00 € bekommen und 40 h/ Woche arbeiten.

    Ich würde ihn trotzdem als geringf. Beschäftigt anmelden.

    Wenn es ihm gefällt, würde er dann eine 2 . Ausbildung bei uns anfangen.


    Ist das so möglich mit der Geringfügigkeit und den 40 Std/ Woche bei einer Berufsorientierung?


    Für ihre Unterstützung bin ich ihnen sehr dankbar.


    Mit freundlichen Grüßen

    Pia Schmidt

  • 02
    RE: Praktikum berufsorientiert für 4 Wochen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Arbeitsrechtlich ist vor allem die Höhe der von Ihnen geplanten Vergütung problematisch. Bei einer 40 Stundenwoche ergibt sich ein Stundenlohn von gerade einmal 3,00 €. Das heißt, eine solche Beschäftigung unterschreitet erheblich den gesetzlichen Mindestlohn.


    Denkbar wäre hier allenfalls die Eingehung eines Praktikumsverhältnisses im Sinne des § 22 Abs. 1 Nr. 2 MiLoG (sogenanntes Orientierungspraktikum). Ein Orientierungspraktikum ist auch nach abgeschlossener Erstausbildung im Hinblick auf eine ins Auge gefasste zweite Ausbildung zulässig. Dann aber muss das Vertragsverhältnis auch als Praktikumsverhältnis umgesetzt werden.


    Zu etwaigen sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen melden sich unsere Experten in diesem Bereich nochmals gesondert bei Ihnen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Praktikum berufsorientiert für 4 Wochen

    Guten Morgen,


    vielen Dank für ihre schnelle Antwort.

    Der AN hat sich jetzt beim AA nach Rücksprache abgemeldet.

    Und wir haben ein Orientierungspraktikum als Vertragsverhältnis abgeschlossen.

    Für mich stellt sich jetzt die Frage nach dem Personengruppenschlüssel.

    Kann ich ihn als geringf. Besch. (109) definieren? Oder welchen PGS muss ich anwenden?

    Können sie mir dabei bitte noch einmal helfen.

    Vielen Dank für ihre Unterstützung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Pia Schmidt


     

  • 04
    RE: Praktikum berufsorientiert für 4 Wochen

    Hallo Frau Schmidt,

    bei einem „Orientierungspraktikum“ handelt es sich im sozialversicherungsrechtlichen Sinne um ein „freiwilliges Praktikum“. Dieses ist grundsätzlich wie ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis anzusehen.
     
    Wird allerdings - so wie in Ihrem Sachverhalt angedacht  - das Orientierungspraktikum mit einem monatlichen Entgelt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 538,00 €) absolviert, handelt es sich um ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis, bei dem die Beiträge an die Minijobzentrale abzuführen sind (Personengruppenschlüssel „109“). Der Beitragsgruppenschlüssel lautet „6100“ bzw. „6500“ sofern auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet wird.
     
    Alternativ könnte - sofern die Kriterien hierfür erfüllt sind – die Beschäftigung im Rahmen der Kurzfristigkeit sozialversicherungsfrei abgerechnet werden (Personengruppenschlüssel „110“, Beitragsgruppenschlüssel „0000). Da hier das monatliche Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten wird, erfolgt keine Prüfung der Berufsmäßigkeit.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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