Sehr geehrtes Expertenforum,
wir haben aktuell eine Anfrage eines Bewerbers, der sich derzeit in einer Adaptionseinrichtung für Suchterkrankte befindet und im Rahmen dessen ein Praktikum bei uns absolvieren möchte.
Da wir diesen Sachverhalt noch nicht hatten, möchten wir uns gerne bei Ihnen erkundigen, wie dieser sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen ist, und arbeitsrechtlich in Bezug auf die mögliche Gewährung des potentiellen Mindestlohns (in gewisser Weise handelt es sich ja um eine Art "Pflichtpraktikum", da die Einrichtung ein solches Praktikum vorsieht).
Besten Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Personalverwaltung