Expertenforum - "Praktikum" im Rahmen einer Adapations-Maßnahme

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  • 01
    "Praktikum" im Rahmen einer Adapations-Maßnahme

    Sehr geehrtes Expertenforum,


    wir haben aktuell eine Anfrage eines Bewerbers, der sich derzeit in einer Adaptionseinrichtung für Suchterkrankte befindet und im Rahmen dessen ein Praktikum bei uns absolvieren möchte.


    Da wir diesen Sachverhalt noch nicht hatten, möchten wir uns gerne bei Ihnen erkundigen, wie dieser sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen ist, und arbeitsrechtlich in Bezug auf die mögliche Gewährung des potentiellen Mindestlohns (in gewisser Weise handelt es sich ja um eine Art "Pflichtpraktikum", da die Einrichtung ein solches Praktikum vorsieht).


    Besten Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Personalverwaltung

  • 02
    RE: "Praktikum" im Rahmen einer Adapations-Maßnahme

    Hallo Personalverwaltung,

    der Begriff „Praktikum“ bezeichnet eine zeitlich begrenzte Mitarbeit in einer Einrichtung oder einem Betrieb zur Vertiefung praktischer Fähigkeiten und Vorbereitung auf den Beruf. Dies kann auf freiwilliger Basis, als Berufsorientierung, Überbrückung oder verpflichtend als Teil der Gesamtausbildung geschehen.

    Vorgeschriebene Praktika im Sinne der Sozialversicherung liegen nur dann vor, wenn sie in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung normiert sind. Die Verpflichtung zur Ableistung des Praktikums ist nachzuweisen. Von einem in diesem Sinne vorgeschriebenen Praktikum ist nicht nur für die in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebene „Mindestdauer des Praktikums“ auszugehen, sondern darüber hinaus auch für den die Mindestdauer überschreitenden Zeitraum, wenn (weiterhin) ein Zusammenhang zwischen dem Praktikum und dem Studium besteht. Ein solcher Zusammenhang ist in aller Regel dann gegeben, wenn die Hochschule das Praktikum anerkennt (z. B. als Teil der Studien- oder Prüfungsleistung). Im Zweifelsfall ist dieser Zusammenhang nachzuweisen.
     
    Dagegen werden Personen, die ein freiwilliges Praktikum ableisten und Entgelt beziehen aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht als „normal“ beschäftigte Arbeitnehmer beurteilt. Sofern die Kriterien für eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt sind, ist diese sozialversicherungsfrei zu beurteilen und über die Minijob-Zentrale abzurechnen.
     
    Ihre Frage zur möglichen Gewährung des Mindestlohns betrifft das Arbeitsrecht und kann in diesem Forum nicht beantwortet werden. Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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