Expertenforum - Praktikum nach abgeschlossenem Studium

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  • 01
    Praktikum nach abgeschlossenem Studium

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe eine Praktikantin, die ein Orientierungspraktikum für genau drei Monate absolviert. Sie hat ein abgeschlossenes Bachelorstudium und ist demnach nicht mehr immatrikuliert. Sie möchte dieses Praktikum machen, um zu schauen, ob diese Berufsrichtung das richtige ist oder ein Studium in diesem Bereich nochmal zu machen. Stand heute ist aber alles noch unklar, was nach dem Praktikum ist. Sie ist auch nicht arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet. Das Praktikum ist also nicht vorgeschrieben.

    Sie hat im laufenden Jahr bis Juni einen Minijob neben ihrem Studium ausgeübt. Aktuell ist sie privat familienversichert.


    Das Orientierungspraktikum wäre ihre einzige Einnahmequelle. Meine Frage lautet nun, ob ich sie in allen SV Zweigen voll steuerpflichtig abrechnen muss oder ob es eine kurzfristige Beschäftigung ist und sie damit SV frei wäre.


    Liebe Grüße

  • 02
    RE: Praktikum nach abgeschlossenem Studium

    Hallo Frage2C,
     
    bei einem „Orientierungspraktikum“ handelt es sich im sozialversicherungsrechtlichen Sinne um ein „freiwilliges Praktikum“. Dieses ist grundsätzlich wie ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis anzusehen.
     
    Sofern das regelmäßige monatliche Entgelt mehr als 538,00 € betragen sollte, liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor (Beitragsgruppenschlüssel „1111“ und Personengruppenschlüssel „101“). Die Meldungen und Beiträge sind an eine nach §§ 173 ff. SGB V wählbare gesetzliche Krankenkasse zu entrichten. Eine Abrechnung als kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung ist aufgrund der hier zu unterstellenden Berufsmäßigkeit nicht möglich.
     
    Wird das Orientierungspraktikum mit einem monatlichen Entgelt unterhalb der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze absolviert, handelt es sich um ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis, bei dem die Beiträge an die Minijobzentrale abzuführen sind (Personengruppenschlüssel „109“). Der Beitragsgruppenschlüssel lautet „0100“ bzw. „0500“ sofern auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet wird.
     
    Der Krankenversicherungsschutz wäre in einem solchen Fall über ein privates Krankenversicherungsunternehmen sicherzustellen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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