Guten Tag,
wir haben einen Fall bei dem wir keine Lösung finden:
ein Schüler ist bei der Freien Waldorfschule um die Fachhochschulreife zu erlangen. Die Schule verlangt dafür ein Pflichtpraktikum und schreibt:
Bescheinigung Praxistätigkeit
Fachhochschulreife praktischer Teil
Hiermit wird bestätigt, dass XXX geboren am XXX
für den berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife ein durch die Schule genehmigtes mindestens 9monatiges außerschulisches Praktikum ablegen muss (ersatzweise
FSJ/FÖJ/Wehr- oder Wehrersatzdienst).
Bzgl. der Praktikumszeit muss ein Abschnitt zusammenhängend mit mindestens sechs Monaten in einem Betrieb der Wirtschaft oder einer vergleichbaren außerschulischen Einrichtung absolviert werden, höchstens drei Monate können in bis zu drei Abschnitte aufgeteilt werden.
Nach erfolgreichem Ablegen der Praktikumszeit erhält Herr XXX durch unsere Schule die Bescheinigung der praktischen Tätigkeit für die Fachhochschulreife
für die Einschreibung zum Studium an einer Fachhochschule.
Eine Firma möchte den Schüler jetzt für 7 Monate für EUR 400,00 pro Monat beschäftigen.
Wir wissen jetzt nicht wie wir ihn anmelden sollen, ob und wo er SV-pflichtig ist und ob wir auf Mindestlohn achten müssen. Er ist 20 Jahre alt.
Danke für Ihre Mühe.
Gruss
Markus Vecek