Expertenforum - Praktikum zur Erreichung der Fachhochschulreife

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  • 01
    Praktikum zur Erreichung der Fachhochschulreife

    Guten Tag,

    wir haben einen Fall bei dem wir keine Lösung finden:

    ein Schüler ist bei der Freien Waldorfschule um die Fachhochschulreife zu erlangen. Die Schule verlangt dafür ein Pflichtpraktikum und schreibt:


    Bescheinigung Praxistätigkeit

    Fachhochschulreife praktischer Teil

    Hiermit wird bestätigt, dass XXX geboren am XXX

    für den berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife ein durch die Schule genehmigtes mindestens 9monatiges außerschulisches Praktikum ablegen muss (ersatzweise

    FSJ/FÖJ/Wehr- oder Wehrersatzdienst).

    Bzgl. der Praktikumszeit muss ein Abschnitt zusammenhängend mit mindestens sechs Monaten in einem Betrieb der Wirtschaft oder einer vergleichbaren außerschulischen Einrichtung absolviert werden, höchstens drei Monate können in bis zu drei Abschnitte aufgeteilt werden.

    Nach erfolgreichem Ablegen der Praktikumszeit erhält Herr XXX durch unsere Schule die Bescheinigung der praktischen Tätigkeit für die Fachhochschulreife

    für die Einschreibung zum Studium an einer Fachhochschule.

    Eine Firma möchte den Schüler jetzt für 7 Monate für EUR 400,00 pro Monat beschäftigen.

    Wir wissen jetzt nicht wie wir ihn anmelden sollen, ob und wo er SV-pflichtig ist und ob wir auf Mindestlohn achten müssen. Er ist 20 Jahre alt.

    Danke für Ihre Mühe.

    Gruss

    Markus Vecek

  • 02
    RE: Praktikum zur Erreichung der Fachhochschulreife

    Sehr geehrter Herr Vecek,
     
    Schüler mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule oder einem als gleichwertig anerkannten Zeugnis werden in den Fachoberschulen/Berufskolleg innerhalb von zwei Jahren auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet.
     
    Während des ersten Ausbildungsjahres wird grundsätzlich eine fachpraktische Ausbildung durchgeführt. Die fachpraktische Ausbildung ist im Regelfall nicht für sich allein, sondern als Bestandteil der Gesamtausbildung an der Fachoberschule/Berufskolleg zu beurteilen, die die Klassen 11 und 12 umfasst. Im Rahmen dieser Gesamtausbildung legt die Fachoberschule/Berufskolleg die Ausgestaltung des Praktikums fest und regelt die Durchführung der fachpraktischen Ausbildung nach Maßgabe der Praktikumsbestimmungen.
    Das Praktikum stellt sich somit als nicht abtrennbarer Bestandteil der Schulausbildung dar. Als im Wesentlichen nichtbetrieblich geprägte Ausbildungsphase ist das Praktikum mithin nicht als Beschäftigung zu werten.
     
    Solche Praktikanten unterliegen daher (auch) während der fachpraktischen Ausbildung weder als gegen Arbeitsentgelt Beschäftigte noch als zur Berufsausbildung Beschäftigte der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.  Dem entsprechend sind Sozialversicherungsbeiträge nicht abzuführen. Da aber nach Ihrer Schilderung eine Entgeltzahlung erfolgt, ist der Praktikant mit dem Beitragsgruppenschlüssel „0000“ (Personengruppenschlüssel „190“) anzumelden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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