Liebes Exoprten-Forum-Team,
wir beschäftigen für 51 Tage eine Studentin (eingeschrieben an einer Universität im UK), welche bei uns ein freiwilliges Praktikum in Vollzeit ableistet. Die Entgelt beträgt mtl. 450 Euro. In den Einstellungsunterlagen gibt sie an, dass sie im UK eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt (Beschäftigung seit 2023 bis lfd., Entgelt 400 Pfund. Eine Arbeitszeit wird nicht angegeben).
Muss die im Ausland ausgeübte Beschäftigung bei der SV-rechtlichen Beurteilung unserer Beschäftigung berücksichtigt werden? Falls ja, reichen die Angaben in den Einstellungsunterlagen, oder benötigen wir noch weitere Nachweise?
Im Voraus danke für Ihre Unterstützung.
viele Grüße
Schüssler