Expertenforum - Privat versicherter Arbeitnehmer als Gesellschafter Geschäftsführer

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  • 01
    Privat versicherter Arbeitnehmer als Gesellschafter Geschäftsführer

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    wir benötigen bitte Ihre Hilfe.

    In einer GmbH ist ein Arbeitnehmer (52 Jahre) als Gesellschafter-Geschäftsführer angestellt. Durch die Prüfung der Deutschen Rentenversicherung wurde der Erwerbsstatus festgestellt (selbständige Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer).

    Der Arbeitnehmer ist mit 100% am Stammkapital der GmbH beteiligt.

    Er ist privat versichert und erhält ein monatliches Brutto von 7.700,00 €.


    Fragen:

    1. Ist der Personengruppenschlüssel 997 (in unserem Programm bedeutet das keine

    Angabe) korrekt?

    2. Muss ein Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung durch den

    Arbeitgeber gezahlt werden?

    3. Müssen SV-Beiträge oder Umlagen abgeführt werden?


    Für Ihre Bemühungen vielen Dank im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen




     

  • 02
    RE: Privat versicherter Arbeitnehmer als Gesellschafter Geschäftsführer

    Hallo P,
     
    Geschäftsführer einer GmbH, die als Gesellschafter mindestens über die Hälfte des Stammkapitals verfügen und damit die Entscheidungen der Gesellschaft maßgeblich beeinflussen können, sind nicht Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung. Sie haben maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen, da gegen ihren Willen keine Beschlüsse gefasst werden können. Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis liegt in einer solchen Konstellation nicht vor.
     
    Demzufolge sind für den selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführer in einem solchen Fall keine Meldung zur Sozialversicherung zu erstellen. Sozialversicherungs- und Umlagebeiträge sind für selbstständig tätige Personen nicht abzuführen.
     
    Mit welchem systemseitigen Schlüssel die betreffende Person in Ihrem Abrechnungssystem zu hinterlegen ist, kann nur von Ihrem Systemanbieter beantwortet werden.
     
    Nach § 257 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V erhalten privat krankenversicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder die auf Grund von § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige Arbeitnehmer) versicherungsfrei oder die von der Krankenversicherungspflicht befreit (§ 8 SGB V) und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.
     
    Da die betreffende Person nach Ihren Angaben selbstständig tätig und somit nicht sozialversicherungspflichtig ist, besteht hieraus kein Anspruch auf einen beitragsfreien Arbeitgeberzuschuss nach § 257 Abs. 2 SGB V, da er nicht zum dort genannten Personenkreis gehört.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Privat versicherter Arbeitnehmer als Gesellschafter Geschäftsführer

    Recht herzlichen Dank für Ihre superschnelle Antwort.

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