Expertenforum - Privat versicherter Vollrentner & Anstellung für 3 Monate

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  • 01
    Privat versicherter Vollrentner & Anstellung für 3 Monate

    Guten Tag,


    Ein Mitarbeiter ist Arzt (70 Jahre alt) und erhält eine Rente von der DRV. Er wurde bei uns für 3 Monate angestellt (Verdienst über der BBG, private KV+PV) und arbeitet sonst als Leihärztin/Honorarärztin.


    Beitragsgruppenschlüssel (0320) + PGR (119) ?


    Steht dem MA ein Zuschuss zur privaten KV + PV zu und wenn ja, wie erfolgt die Berechnung ?


    Vielen Dank für die Beantwortung im Voraus.


    Freundliche Grüße

     

  • 02
    RE: Privat versicherter Vollrentner & Anstellung für 3 Monate

    Guten Tag,
     
    der zu verwendende Beitragsgruppenschlüssel für privat krankenversicherte Mitarbeiter, die eine Altersvollrente nach Vollendung der Regelaltersgrenze beziehen, lautet „0320“ in Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel „119“.
     
    Da bei der Ermittlung des Arbeitgeberzuschusses arbeitsrechtliche Regelungen betroffen sind, bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums dazu nur eine allgemeine Stellungnahme abgeben können.
    Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Grundsätzlich gilt folgendes:
     
    Nach § 257 Abs. 2 SGB V erhalten Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder die auf Grund von § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige Arbeitnehmer) versicherungsfrei oder die von der Krankenversicherungspflicht befreit (§ 8 SGB V) und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.
     
    Der Zuschuss wird in Höhe des Betrages gezahlt, der sich bei Anwendung der Hälfte des Beitragssatzes nach § 241 und der nach § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen als Beitrag ergibt, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für seine private Krankenversicherung zu zahlen hat. Da der Arbeitnehmer eine Altersrente nach Vollendung des Lebensjahres für den Anspruch auf Regelaltersrente erhält, ist zu beachten, dass der Beitragszuschuss nach dem ermäßigten Beitragssatz (§ 243 SGB V) zu berechnen ist (2023: 7,0%).
     
    Neben dem Zuschuss zur privaten Krankenversicherung haben Beschäftigte, die in Erfüllung ihrer Versicherungspflicht nach §§ 22 und 23 SGB XI bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, auch einen Anspruch auf den Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung (§ 61 Abs. 2 SGB XI).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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