Guten Tag,
wir planen die Einstellung eines neuen Mitarbeiters mit 50 Prozent der Arbeitszeit. Mit dem Entgelt ist dieser MA unter der BBG. Der neue MA ist nebenher noch selbständig tätig und in der privaten Krankenversicherung versichert. Er ist über 55 Jahre alt.
Bleibt der MA mit seinem Einkommen unter der BBG trotzdem privat versichert?
Muss er sich von der Versicherungspflicht befreien lassen?
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Ines K.