Liebes Expertenteam,
unser Mitarbeiter wechselt zum 01.07.2024 aufgrund Überschreitens der JAEG in die private Krankenversicherung. Die Ehefrau - ebenfalls privat krankenversichert - ist derzeit als Versicherungsnehmerin geplant, er und das gemeinsame Kind (8 Monate alt) werden versicherte Personen.
Er beantragt nun unter Vorlage der entsprechenden Bescheinigung der pKV den AG-Zuschuss, der ihm auch gewährt wird. Da der AG-Zuschuss für diese private Kranken- und Pflegeversicherung unter dem maximal möglichen steuerfreien Beitragszuschuss liegt, beabsichtigt er nun, selbst Versicherungsnehmer zu werden und auch sein Kind in seinem Versicherungsvertrag zu versichern. Er beantragt nun auch den AG-Zuschuss für die pKV seines Kindes.
Frage: Hat der Mitarbeiter in diesem Fall eindeutig Anspruch auf den AG-Zuschuss für die pKV seines Kindes oder muss der Status bzw. das Einkommen der Ehefrau geprüft werden? (Beamtin? Anspruch auf Beilhilfe für pKV des Kindes? ggf. in Elternzeit? Einkommenshöhe?...)
Danke für Ihre Rückmeldung!