Arbeitnehmer ist parallel selbstständig und privat versichert. Muß der AG bei Aufnahme einer Beschäftigung in seinem Betrieb Zuschuss KV/PV leisten? (Bruttoverdienst AN € 1.400,00/mtl).
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Private KV/PV
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RE: Private KV/PV
Hallo Unding,
in Ihrem Sachverhalt ist vordergründig zu prüfen, inwieweit die selbstständige Erwerbstätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.
Das Ergebnis hat entscheidende Auswirkungen auf die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, einen Beitragszuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu leisten.
Davon ausgehend, dass der Mitarbeiter hauptberuflich selbstständig erwerbstätig und somit nicht kranken- und pflegeversicherungspflichtig (§ 5 Abs. 5 SGB V) ist, besteht aus der Beschäftigung kein Anspruch auf einen beitragsfreien Arbeitgeberzuschuss nach § 257 Abs. 2 SGB V, da dieser nicht zum dort genannten Personenkreis gehört.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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