Expertenforum - Privatinsolvenz

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  • 01
    Privatinsolvenz

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    mir liegt eine Privatinsolvenz vor. Wie gehe ich vor ähnlich wie bei einer Unterhaltspfändung? Legt der Insolvenzverwalter den pfändbaren Betrag fest oder wie ist es da geregelt? Im Internet findet man da leider nicht viel.


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Privatinsolvenz

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Im Falle einer Privatinsolvenz zählt das pfändbare Arbeitseinkommen zur Insolvenzmasse. Das heißt, dieser Betrag muss an den Insolvenzverwalter/Treuhänder abgeführt werden. Hierzu sollten Sie Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufnehmen.


    Sollten darüber hinaus noch Unterhaltspfändungen vorliegen, können auch diese Gläubiger noch zu bedienen sein, wenn nämlich insoweit das Arbeitseinkommen weitergehend (also auch unterhalb der Pfändungsfreigrenze) pfändbar ist.


    Für weitere Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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