Sehr geehrte Damen und Herren,
mir liegt eine Privatinsolvenz vor. Wie gehe ich vor ähnlich wie bei einer Unterhaltspfändung? Legt der Insolvenzverwalter den pfändbaren Betrag fest oder wie ist es da geregelt? Im Internet findet man da leider nicht viel.
Vielen Dank für die Rückmeldung.