Expertenforum - Probearbeit als kurzfristige Beschäftigung

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  • 01
    Probearbeit als kurzfristige Beschäftigung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    bei der Mandantin soll ein Bewerber für eine Woche zur Probe arbeiten. Er übt eine sv-pflichtige Beschäftigung aus - nimmt dort dafür bezahlten Urlaub - und hat auch einen Minijob. Ist es möglich, die Probearbeit als kurzfristige Beschäftigung abzurechnen, obwohl sich bei diesem Arbeitgeber bei Eignung eventuell eine Hauptbeschäftigung ergeben könnte, wenn auch nicht im direkten Anschluss an die Probearbeit? Vielen Dank!

  • 02
    RE: Probearbeit als kurzfristige Beschäftigung

    Hallo CFSteuerbüro1,
     
    eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn diese für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist.
     
    Dabei ist eine kurzfristige Beschäftigung, die neben einer (Haupt-)Beschäftigung und einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ausgeübt wird, von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und deshalb nicht berufsmäßig. Die Höhe des Arbeitsentgeltes spielt hierbei keine Rolle.
     
    Sofern die weiteren Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung vorliegen, kann diese sozialversicherungsfrei ausgeübt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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