Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Mandantin soll ein Bewerber für eine Woche zur Probe arbeiten. Er übt eine sv-pflichtige Beschäftigung aus - nimmt dort dafür bezahlten Urlaub - und hat auch einen Minijob. Ist es möglich, die Probearbeit als kurzfristige Beschäftigung abzurechnen, obwohl sich bei diesem Arbeitgeber bei Eignung eventuell eine Hauptbeschäftigung ergeben könnte, wenn auch nicht im direkten Anschluss an die Probearbeit? Vielen Dank!