Liebes Experten-Team,
unserer Mitarbeiter erhalten regelmäßig variable Provisionsauszahlungen, die wir als laufenden Bezug ausbezahlen.
Jedoch kommt es vor, dass Nachzahlungen entstehen, die einem Monat aus dem Vorjahr zuzuordnen sind. Daher zahlen wir diese Provisionen aus vereinfachungsgründen als Einmalzahlung aus um den Aufwand einer Rückrechnung zu vermeiden. Jedoch bin ich der Ansicht, da es sich hier dennoch um laufendes Arbeitsentgelt handelt die Einmalzahlung auch umlagepflichtig (U1 u. U2) sind?! Liege ich mit meiner Ansicht richtig?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße!