Expertenforum - Prüfung Berufsmäßigkeit / Ende eines Urlaubssemesters

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  • 01
    Prüfung Berufsmäßigkeit / Ende eines Urlaubssemesters

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben zum 01.02.2024 einen Werkstudenten befristet eingestellt. Seine Beschäftigung erfüllt grds. die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung nach §8 SGB IV. Da er sich zum Zeitpunkt der Einstellung in einem Urlaubssemester befand, besteht SV-Pflicht aufgrund Berufsmäßigkeit/AE>538€.


    Zum 01.04. ist der Kollege wieder als ordentlich Studierender an der Uni eingeschrieben - die Voraussetzungen für die kurzfristige Beschäftigung sind weiterhin erfüllt. Berufsmäßigkeit würde nun theoretisch auch nicht weiter vorliegen.


    Dürfen wir einen bisher SV-pflichtigen Mitarbeiter durch, unserer Einschätzung nach, Wegfall von Berufsmäßigkeit ab 01.04. als SV-freien kurzfristig Beschäftigen melden, oder steht dem etwas entgegen?


    Vorab herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

    Gruß

    Robert

  • 02
    RE: Prüfung Berufsmäßigkeit / Ende eines Urlaubssemesters

    Hallo Robert,
     
    Studenten, die bei fortbestehender Immatrikulation für ein oder mehrere Semester vom Studium beurlaubt sind, nehmen in dieser Zeit nicht am Studienbetrieb teil. Wird während der Dauer der Beurlaubung eine Beschäftigung ausgeübt, ist davon auszugehen, dass das Erscheinungsbild als Student nicht gegeben ist.
     
    Somit finden die Werksstudentenregelungen während des Urlaubssemesters keine Anwendung. In der Folge besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung, sofern das regelmäßige monatliche Entgelt die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 538,00 €übersteigt.
     
    Liegen zum Zeitpunkt der Beschäftigung mit Wiederaufnahme des Studiums die Eigenschaften des ordentlichen Studierenden wieder vor, ist ab diesem Zeitpunkt nach unserem Verständnis eine Änderung in eine versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung  möglich, sofern die weiteren Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
     
    Mangels konkreter Ausführungen Seitens des Gesetzgebers hierzu erachten wir es als sinnvoll, Fälle dieser Art von der zuständigen Krankenkasse beurteilen zu lassen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Prüfung Berufsmäßigkeit / Ende eines Urlaubssemesters

    Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung.

    Schöne Woche. :)

    Gruß

    Robert

  • 04
    RE: Prüfung Berufsmäßigkeit / Ende eines Urlaubssemesters

    Hallo Robert,

    für Ihre wertschätzenden Worte bedanken wir uns und wünschen Ihnen ebenfalls eine schöne Woche.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

     

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