Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben z. Zt. mehrere Anfragen von jungen Leuten, die sich für ein "Orientierungspraktikum" in unserem Betrieb interessieren. Dabei schwanken die Praktikumszeiten zwischen wenigen Tagen (in Vollzeit) bis zu 4 Wochen (in Teilzeit).
Die Herausforderung für uns ist die jeweilige Prüfung der Berufsmäßigkeit.
Wir möchten den jungen Leuten wenigstens eine Aufwandsentschädigung bzw. ein Entgelt bis 538,00 €/Monat zahlen. Müssen wir in diesen Fällen die Berufsmäßigkeit prüfen, oder können wir die Personen ohne Prüfung der Berufsmäßigkeit kurzfristig sozialversicherungsfrei abrechnen? Freundliche Grüße