Expertenforum - PV-Beitrag arbeitende Vollrentner

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  • 01
    PV-Beitrag arbeitende Vollrentner

    In welcher Höhe zahlen arbeitende Vollrentner der Personengruppe 120 mit dem Beitragsschlüssel 3111 den Beitrag zur Pflegeversicherung?

    Zahlt der Arbeitnehmer die Hälfte und der Arbeitgeber die andere Hälfte oder muss der Mitarbeiter den vollen Beitrag von derzeit 3,6% vollständig zahlen?

  • 02
    RE: PV-Beitrag arbeitende Vollrentner

    Guten Tag,
     
    auch bei einem beschäftigten Vollrentner sind die Pflegeversicherungsbeiträge je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen. Lediglich der Beitragszuschlag für Kinderlose ist vom Arbeitnehmer alleine zu tragen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: PV-Beitrag arbeitende Vollrentner

    Müsste der Beitragsgruppenschlüssel dann nicht 3112 sein?

    Können Sie mir hierzu bitte eine Rechtsgrundlage nennen?

  • 04
    RE: PV-Beitrag arbeitende Vollrentner

    Guten Morgen,
     
    sofern in Ihrem Fall der Beschäftigte die Regelaltersgrenze erreicht hat, ist die Beitragsgruppe „3321“ zu verwenden. Ist die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, ist die Beitragsgruppe „3111“ zu verwenden.
     
    Die Beitragsgruppe „1“ in der Pflegeversicherung ist für Beschäftigte zu nutzen, die pflegeversicherungspflichtig sind, so wie in Ihrem Fall. Die Beitragsgruppe „2“ ist für versicherungspflichtig Beschäftigte, die nach beamtenrechtlichen Grundsätzen bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe haben, hier gilt der halbe Beitragssatz zur Pflegeversicherung.
     
    Den Beitragssatz finden Sie in § 55 SGB XI, die Tragung der Beiträge in § 58 SGB XI.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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