Sehr geehrtes Expertenteam,
ist das digitale Verfahren für den "Kinder-Abruf" ab 01.07.2025 verpflichtend oder hat der Arbeitgeber weiterhin die Möglichkeit, die Kinder über Nachweise (Geburtsurkunde etc.) im Rahmen des Nachweisverfahrens zu erfassen? Ggf. Rechtsgrundlage.
Besten Dank!
MfG
Personalabteilung (PA)