Expertenforum - PV Zuschlag bzw. PV Beitragsabschlag

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    PV Zuschlag bzw. PV Beitragsabschlag

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    ist das digitale Verfahren für den "Kinder-Abruf" ab 01.07.2025 verpflichtend oder hat der Arbeitgeber weiterhin die Möglichkeit, die Kinder über Nachweise (Geburtsurkunde etc.) im Rahmen des Nachweisverfahrens zu erfassen? Ggf. Rechtsgrundlage.


    Besten Dank!


    MfG

    Personalabteilung (PA)

  • 02
    RE: PV Zuschlag bzw. PV Beitragsabschlag

    Hallo Personalabteilung (PA),
     
    um sowohl die Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung als auch die beitragsabführenden
    Stellen (z. B.  Arbeitgebern) und die Pflegekassen perspektivisch von Verwaltungsaufwand beim Nachweis der Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder zu entlasten, soll bis zum 31.03.2025 ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der entsprechenden Angaben entwickelt und eingerichtet werden (§ 55 Abs. 3c SGB XI). Den Arbeitgebern  als beitragsabführende Stellen sowie den Pflegekassen ist dann die Wahl eröffnet, ob sie sich die Angaben zu den berücksichtigungsfähigen Kindern in analoger Form nachweisen zu lassen oder die erforderlichen Daten über das künftige digitale Verfahren abrufen.
     
    Näheres hierzu können Sie den grundsätzlichen Hinweisen zur „Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft“ vom 28.03.2024 entnehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.