Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Mitarbeiter erhalten für jeden Arbeitstag einen Fahrtkostenzuschuss (steuer und sv-pflichtig). Bislang wird dieser monatlich ausbezahlt. Jetzt soll auf eine rückwirkende quartalsweise Auszahlung umgestellt werden.
Meine Frage lautet: Handelt es sich bei quartalsweiser Berechnung um eine Einmalzahlung? Oder greift in diesem Fall die Ausnahmeregel nach §23a Abs. 1 Satz 2 SGB IV?
Mit freundlichen Grüßen