Expertenforum - Quartalsweiser Fahrtkostenzuschuss Einmalzahlung oder nicht

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Quartalsweiser Fahrtkostenzuschuss Einmalzahlung oder nicht

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    unsere Mitarbeiter erhalten für jeden Arbeitstag einen Fahrtkostenzuschuss (steuer und sv-pflichtig). Bislang wird dieser monatlich ausbezahlt. Jetzt soll auf eine rückwirkende quartalsweise Auszahlung umgestellt werden.


    Meine Frage lautet: Handelt es sich bei quartalsweiser Berechnung um eine Einmalzahlung? Oder greift in diesem Fall die Ausnahmeregel nach §23a Abs. 1 Satz 2 SGB IV?


    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Quartalsweiser Fahrtkostenzuschuss Einmalzahlung oder nicht

    Guten Tag,
     
    der Gesetzgeber hat den Begriff des laufenden Arbeitsentgelts nicht konkretisiert. Seine Definition ergibt sich vielmehr aus dem Umkehrschluss zum Begriff des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts. Demzufolge handelt es sich um laufendes Arbeitsentgelt, wenn dieses für die Arbeit in einem bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird. Dies gilt zum Beispiel für Lohn oder Gehalt, Mehrarbeitszuschläge oder Schichtzulagen.
     
    Dies gilt unabhängig davon, dass die Abrechnung von laufendem Arbeitsentgelt in größeren Abständen als monatlich erfolgen kann. Auf die Regelmäßigkeit der Zahlung kommt es daher nicht an. Bei einer Nachzahlung für zurückliegende Zeiträume wird laufendes Arbeitsentgelt nicht zu einer Einmalzahlung. Einmalzahlungen, die – ungeachtet der arbeitsrechtlichen Zulässigkeit – in jedem Kalendermonat zu einem Zwölftel zur Auszahlung gelangen, verlieren ihren Charakter als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und sind damit als laufendes Arbeitsentgelt zu qualifizieren.
     
    Ihren Ausführungen ist zu entnehmen, dass der Fahrkostenzuschuss jeweils einem bestimmten Monat zuzuordnen ist. Insofern stellt dies laufendes Arbeitsentgelt dar und ist im Monat der Leistung zu verbeitragen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.