Guten Tag,
wir sind neben Arbeitgeber auch Zahlstelle für verschiedene Unternehmen. Ein Zahlstelle wechselt im Laufe der nächsten Monate die Rechtsform von AG zur GmbH. Müssen wir dies an die Krankenkassen melden? Wenn ja wie?
Mit freundlichen Grüßen
Petra Koch