Guten Tag,
wir haben ein Problem mit einem evtl. fehlerhaft zugeordneten Rechtskreis und in diesem Zusammenhang folgende 2 Fragestellungen:
Ein (Außendienst)Mitarbeiter arbeitet sowohl im seinem Homeoffice als auch im Außendienst. Sowohl das Homeoffice als auch die verschiedenen im Außendienst aufgesuchten Tätigkeitsstellen liegen allesamt im Rechtskreis Ost (nahe der ehemaligen innerdeutschen Grenze). Die Tätigkeit im Homeoffice und im Außendienst ist auf Dauer angelegt.
Die Außenstelle des Betriebes, welcher der Arbeitnehmer formell zugeordnet ist, befindet sich allerdings im Rechtskreis West; eine Arbeitsleistung wird dort jedoch nicht erbracht.
Wir tendieren bei dieser Fallkonstellation zur Vorgabe des Rechtskreises Ost, da dort die Arbeit tatsächlich geleistet wird; auf den Standort der Außenstelle kommt es u.E. hier nicht an. Ist unsere Annahme zutreffend?
Und ergänzend: Gesetzt den Fall, wir hätten in der Vergangenheit den falschen Rechtskreis vergeben: Wie lange rückwirkend ist dieser zu berichtigen? Greift hier die 4jährige Verjährungsfrist?
Recht herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Freundliche Grüße
H. Heidemann