Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Mitarbeiter der am 26.01.1959 geboren ist. Die Regelaltersrente erreicht er laut Rechner der Deutschen Rentenversicherung am 01.04.2025. Ab wann muss nur noch der halbe Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden? Zum April oder bereits zum März 2025, da die Zeiten genau genommen bereits zum 26.03.2025 erfüllt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Schmidt