ein Mitarbeiter ist mit seinem regelm. Jahresarbeitsentgelt bisher immer über der Versicherungspflichtgrenze - wenn auch nur knapp.
Jetzt nimmt der Mitarbeiter ein Dienstradleasingangebot des AG in Anspruch und wandelt einen Teil des Entgelten hierfür um.
Sofern bei der Prüfung des reg. Jahresarbeitsentgelt das umgewandelte Entgelt nicht zu berücksichtigen ist wäre der Mitarbeiter wieder versicherungspflichtig.(Unterhalb der Versicherungspflichtgrenze)
Daher die Frage: ist Entgelt, welches im Rahmen einer Entgeltumwandung zu einer Reduzierung des Bruttoentgeltes führt bei der Prüfung zu berücksichtigen?