Expertenforum - regelm. Jahresarbeitsentgelt

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  • 01
    regelm. Jahresarbeitsentgelt

    ein Mitarbeiter ist mit seinem regelm. Jahresarbeitsentgelt bisher immer über der Versicherungspflichtgrenze - wenn auch nur knapp.


    Jetzt nimmt der Mitarbeiter ein Dienstradleasingangebot des AG in Anspruch und wandelt einen Teil des Entgelten hierfür um.


    Sofern bei der Prüfung des reg. Jahresarbeitsentgelt das umgewandelte Entgelt nicht zu berücksichtigen ist wäre der Mitarbeiter wieder versicherungspflichtig.(Unterhalb der Versicherungspflichtgrenze)


    Daher die Frage: ist Entgelt, welches im Rahmen einer Entgeltumwandung zu einer Reduzierung des Bruttoentgeltes führt bei der Prüfung zu berücksichtigen?

  • 02
    RE: regelm. Jahresarbeitsentgelt

    Guten Tag,
     
    zusätzlich zu Lohn oder Gehalt vorgenommene Überlassung von E-Bikes (Pedelecs) oder Jobrädern stellt steuerfreies und somit beitragsfreies Arbeitsentgelt dar. Die Überlassung infolge einer arbeitsrechtlich zulässigen (Barlohn-) Umwandlung des ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelts stellt steuer- und nur in Höhe des steuerlichen geldwerten Vorteils beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar.
     
    Einnahmen aus einer Beschäftigung, die dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen sind, bleiben auch bei der Feststellung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts unberücksichtigt. Insoweit mindert die Entgeltumwandlung zugunsten eines Jobrades auch das regelmäßige Arbeitsentgelt. Anzurechnen ist hier lediglich der dem Arbeitsentgelt zuzuordnende geldwerte Vorteil.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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