Ein neuer MA wird eingestellt.
Dieser bezieht bereits eine Betriebsrente und eine Rente für langjährig Versicherte (mit Abschlag).
Geburtsjahr 1961, das Regelrentenalter ist noch nicht erreicht.
Bis zum Regelrentenalter gilt BGRS 3111 und PGR 120 ? Ist das so richtig?
Danke und vG.