Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Rentenbescheid erhält eine Mitarbeiterin rückwirkend ab dem 02.07.2021 eine volle Erwerbsminderungsrente. Ab 29.12.2020 war die Mitarbeiterin aus der Entgeltfortzahlung. Der Bescheid trägt das Datum vom 08.02.2022.
Ab 01.03.2022 ruht das Arbeitsverhöltnis beim Arbeitgeber. Zum 30.06.2024 wird jetzt das Arbeitsverhältnis aufgelöst und die Mitarbeiterin erhält eine Einmalzahlung in Höhe von 3.000,00 Euro.
Wie verhält sich es jetzt mit den Sozialversicherungsbeiträgen KV, PV, RV, AV.
Müssen von den 3.000,00 Euro Sozialvericherungsbeitröge berechnet werden?
Fallen nur KV unf PV Beiträge an und die Beiträge für RV, AV sind dann beitragsfrei?
Vielen Dank.
PB-Team