Expertenforum - Rente wegen voller Erwerbsminderung / Beschäftigungsende / Einmalzahlung

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  • 01
    Rente wegen voller Erwerbsminderung / Beschäftigungsende / Einmalzahlung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    laut Rentenbescheid erhält eine Mitarbeiterin rückwirkend ab dem 02.07.2021 eine volle Erwerbsminderungsrente. Ab 29.12.2020 war die Mitarbeiterin aus der Entgeltfortzahlung. Der Bescheid trägt das Datum vom 08.02.2022.

    Ab 01.03.2022 ruht das Arbeitsverhöltnis beim Arbeitgeber. Zum 30.06.2024 wird jetzt das Arbeitsverhältnis aufgelöst und die Mitarbeiterin erhält eine Einmalzahlung in Höhe von 3.000,00 Euro.

    Wie verhält sich es jetzt mit den Sozialversicherungsbeiträgen KV, PV, RV, AV.

    Müssen von den 3.000,00 Euro Sozialvericherungsbeitröge berechnet werden?

    Fallen nur KV unf PV Beiträge an und die Beiträge für RV, AV sind dann beitragsfrei?

    Vielen Dank.

    PB-Team


     

  • 02
    RE: Rente wegen voller Erwerbsminderung / Beschäftigungsende / Einmalzahlung

    Hallo PB-Team,
     
    einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach Beendigung der Beschäftigung gezahlt wird, ist nach § 23a Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IV grundsätzlich dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist.
     
    Da in Ihrem Sachverhalt das  Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungsrechtlich bereits im Jahr 2022 zu beenden war und somit zum Zeitpunkt der Auszahlung der keine Sozialversicherungstage (SV-Tage) mehr im laufenden Jahr vorhanden sind, ist die Einmalzahlung beitragsfrei zu beurteilen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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