Die Mitarbeiterin ist von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit, weil sie Mitglied der Vorsorgungskammer bei der VKB - Rechtsanwälte - ist.
Gemeldet aktuell in 1011.
Nun bezieht sie ab 05/2025 eine Versorgung wegen Alters aus der Versorgungskammer, hat aber die reguläre Regelaltersgrenze erst in 2026 erreicht.
Wie ist ab 01.05.2025 die korrekte Beitragsgruppe/Personengruppe bei Weiterarbeit über Minijob vor Erreichen der Regelaltersgrenze? Wie ist die zutreffende Beitragsgruppe/Personengruppe bei Weiterarbeit über Minijob ab Erreichen der Regelaltersgrenze.