Expertenforum - Rentenversicherungsbeiträge für pflegende, verbeamtete Angehörige?

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  • 01
    Rentenversicherungsbeiträge für pflegende, verbeamtete Angehörige?

    Guten Tag

    muss für pflegende, beihilfeberechtigte Angehörige der Arbeitgeber Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlen, obwohl der Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung mit Pflegeversicherung ist? Und erhält ein Beamter dadurch Rentenversicherungszeiten zusätzlich zu der Anerkennung der Pflegezeit in der Pension?

    mfg

  • 02
    RE: Rentenversicherungsbeiträge für pflegende, verbeamtete Angehörige?

    Hallo Arge,

    eine Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers, für einen pflegende, beihilfeberechtigten Angehörigen seines privatkrankenversicherten Arbeitnehmers Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung im Rahmen der Pflegezeit zu entrichten, ergibt sich nach unserem Verständnis nicht. 

    Die Pflege eines Angehörigen kostet viel Zeit und führt oft dazu, dass Pflegepersonen nur eingeschränkt oder überhaupt nicht in der Lage sind, erwerbstätig zu sein.
    Um Nachteile auszugleichen, die dadurch bei der Rente entstehen, gibt es eine spezielle Regelung: Für Pflegepersonen können von der zuständigen Pflegekasse grundsätzlich Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet werden.
     
    Inwiefern die Pflegezeiten sich „pensionssteigernd“ für Beamte auswirken, können wir als Expertenteam im „AOK Fachportal für Arbeitgeber“ nicht beantworten und empfehlen der betroffenen Person, dies mit der dafür zuständigen Dienst- oder Bezügestelle zu klären.
    Sofern die Intension Ihrer Anfrage eine andere gewesen sein sollte, bitten wir Sie, diese zu konkretisieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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