Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ein Rentner der eine Teilrente bezieht und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat und der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Direktversicherung leistet, sind diese Beiträge dann sv-frei? Ist sein SV-Schlüssel in diesem Fall 1111 Personengruppenschlüssel 101?
Wenn er jedoch Vollrentner ist, sind die Beiträge zur Direktversicherung dann sv-pflichtig? Ist sein SV-Schlüssel in diesem Fall 3111 mit dem Personengruppenschlüssel 120?
Ich hoffe meine Fragen sind verständlich.
Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Britta B.