Expertenforum - Rentner und Beiträge des AG zur DV

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  • 01
    Rentner und Beiträge des AG zur DV

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wenn ein Rentner der eine Teilrente bezieht und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat und der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Direktversicherung leistet, sind diese Beiträge dann sv-frei? Ist sein SV-Schlüssel in diesem Fall 1111 Personengruppenschlüssel 101?

    Wenn er jedoch Vollrentner ist, sind die Beiträge zur Direktversicherung dann sv-pflichtig? Ist sein SV-Schlüssel in diesem Fall 3111 mit dem Personengruppenschlüssel 120?

    Ich hoffe meine Fragen sind verständlich.

    Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Britta B.

  • 02
    RE: Rentner und Beiträge des AG zur DV

    Hallo Britta B.,

    bei versicherungspflichtig Beschäftigten, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilrente beziehen, findet der Beitragsgruppenschlüssel „1111“ und der Personengruppenschlüssel „101“. Beziehen diese eine Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „3111“ und der Personengruppenschlüssel „120“.
     
    Sozialversicherungsrechtlich gilt für Arbeitgeberzuschüsse zu einer Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) grundsätzlich folgendes:
     
    Die beitragsfreie Entgeltumwandlung beträgt in der Sozialversicherung höchstens 4 % der
    Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2025 jährlich 3.864,00 € bzw. monatlich 322,00 €).
     
    Der Arbeitgeber hat hier die Pflicht, aus dem tatsächlichen Umwandlungsbetrag pauschal 15 % oder die tatsächlich eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss weiterzugeben. Wird durch den Arbeitgeber-Zuschuss der Freibetrag von 322,00 € überschritten, handelt es sich bei dem übersteigenden Betrag um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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