Sehr geehrtes Expertenteam,
grundsätzlich müssen 5% des rentenversicherungspflichtigen Entgelts eingezahlt werden, um die sog. Riesterförerung zu erhalten.
Bei Personen im Übergangsbereich: Gilt hier das tatsächliche Entgelt (das ja auch zwischenzeitlich im Rentenkonto berücksichtigt wird) oder die verminderte beitragspflichtige Einnahme (aus der die SV-Beiträge berechnet werden)?
Vielen Dank.
MfG
Personalabteilung (PA)