Guten Morgen,
ich habe eine Dame, die seit längerem als Geschäftsführerin Ihrer GmbH tätig war und Arbeitsentgelt unterhalb der JAEG erhielt. Demnach war sie ganz nochmal bei einer GKV pflichtig versichert. Im 10.2023 wurde sie dazu Gesellschafterin mit Mehrheitsbeteiligung. Sie wurde seitdem als Unternehmerin eingestuft und flog aus der Beitragszahlung raus. Ob Sie sich bei einer privaten KV oder bei einer gesetzl. KV (als freiwillig versicherte Unternehmerin) versicherte, ist mir nicht bekannt.
Im Juli 2024 ändert sich die Lage erneut; Anteile der GmbH werden an den Kindern übertragen, sodass sie weit unterhalb einer Beteiligung von 50% ist und keine Sperrminorität vorliegt. Sie ist demnach wieder als Arbeitnehmerin einzustufen.
Fragen: da sie 61 Jahre alt ist und ihr Gehalt über die JAEG liegt, kann sie sich jetzt bei einer GKV ihrer Wahl wieder freiwillig versichern lassen?
Spielt dabei einer Rolle, wie sie sich in der Zeit der Selbstständigkeit versichert hat?
Vielen Dank und viele Grüße