Expertenforum - Rückkehr nach Elternzeit

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  • 01
    Rückkehr nach Elternzeit

    Hallo liebes Expertenteam,

    wir haben eine Mitarbeiterin die Mitte Januar 2025 aus der Elternzeit zurück ins Unternehmen kehrt. Die Mitarbeiterin hat vor der Elternzeit 40h/Woche gearbeitet und während der Zeit 25 Überstunden und 9 Tage Resturlaub angesammelt. Nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit möchte sie aber nur noch 30h/Woche arbeiten. Nun zu meiner Frage, wie verhält es sich mit den Resturlaubstagen, da diese ja noch mit 40h/Woche angesammelt wurden. Hat sie das Anrecht die 9 Tage Resturlaub noch mit dem vollen Entgelt für 40h/Woche vergüten zu lassen? (sie möchte die nicht ausbezahlt bekommen, sondern nur im Anschluss der Elternzeit nehmen)

  • 02
    RE: Rückkehr nach Elternzeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Urlaubsanspruch von neun Tagen Resturlaub bleibt erhalten. Allerdings ist ein Urlaubstag nach der Reduzierung der Arbeitszeit auf 30 Stunden pro Woche nur noch 6 Stunden je Urlaubstag „wert“ (unterstellt die Arbeitszeit wird gleichmäßig auf fünf Tage je Woche verteilt). Grund hierfür ist, dass sich der gewährte Urlaub immer auf die aktuelle Arbeitszeit bezieht, von der die Mitarbeiterin ja während des Urlaubs freigestellt wird.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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