Sehr geehrtes Expertenteam,
unser Mitarbeiter war seit 05.12.2022 bis zu seinem Ausscheiden am 31.12.2023 im Krankengeldbezug. Jetzt bekommt er rückwirkend ab 01.06.2023 eine Erwerbsminderungsrente bewilligt. Dadurch laufen die SV-Tage einen Monat weiter (für Juni), wo vorher keine SV-Tage entstanden sind. Da dadurch SV-Luft entsteht, muss er für bereits gezahlte Einmalzahlungen im Juli und Oktober 2023 Beiträge rückwirkend zahlen. Ist das korrekt oder muss die Abmeldung mit Grund 34 unterdrückt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Karin Weber