Expertenforum - rückwirkende Entgelterhöhung - Neuberechnung Krankengeld?

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    rückwirkende Entgelterhöhung - Neuberechnung Krankengeld?

    Eine Mitarbeiterin hat im Dezember eine rückwirkende Entgelterhöhung erhalten. Daher

    hat sich auch in dem Monat vor der Krankheit das Entgelt erhöht. Muss der Arbeitgeber

    jetzt eine neue EEL-Meldung für die Krankengeldberechnung erstellen und versenden?

    Wird das Krankengeld neu berechnet?

  • 02
    RE: rückwirkende Entgelterhöhung - Neuberechnung Krankengeld?

    Guten Tag,
     
    das Krankengeld berechnet sich aus dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
    Rückwirkende Erhöhungen des Arbeitsentgeltes, welche sich auf diesen Zeitraum auswirken, werden nur dann berücksichtigt, wenn auf das erhöhte Arbeitsentgelt zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit bereits ein Rechtsanspruch bestand.

    Der den erhöhten Entgeltanspruch begründende Arbeits- oder Tarifvertrag muss also vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit geschlossen worden sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

    Themenbereich:
Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.