Expertenforum - rückwirkende Erwerbsminderungsrente auf Zeit

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  • 01
    rückwirkende Erwerbsminderungsrente auf Zeit

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine AN von uns hat rückwirkend ab 01.02.2025 befristet bis zum 31.01.2028 eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit gewährt bekommen. Ihr AV ruht ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat der Zustellung des Rentenbescheids folgt, d.h. mit Ablauf des 31.03.2025. Dazu hätten wir folgende Fragen:


    1. Welche Meldungen muss ich zum 31.03.2025 vornehmen, wenn das AV ruht?

    2. Sie ist seit dem 17.03.2025 krank und wird auch bis zum 31.03.2025 krankgeschrieben sein. Hier dann ganz normale Lohnfortzahlung bis zum 31.03.2025?

    3. Wie lange ist sie weiterversichert?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: rückwirkende Erwerbsminderungsrente auf Zeit

    Hallo Personal_BW,
     
    zu Ihren Fragen erhalten Sie von uns die folgende Stellungnahme: 
     
    zu 1.: Durch die rückwirkende Bewilligung der Rente wegen voller Erwerbsminderung sind folgende Meldungen zu erstellen:
     
    Abmeldung zum 31.01.2025 mit Meldegrund „32“ Beitragsgruppenschlüssel „1111“.
    Anmeldung zum 01.02.2025 mit Meldegrund „12“ Beitragsgruppenschlüssel „3101“.
     
    In beiden Fällen lautet der Personengruppenschlüssel „101“.
     
    zu 2.: Die Beantwortung Ihrer Frage, ob durch die „Ruhendstellung“ des Arbeitsverhältnisses aufgrund des rückwirkenden Rentenbezuges ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, betrifft das Arbeitsrecht und kann von uns in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantwortet werden. 
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Davon ausgehend, dass durch das Ruhen des Arbeitsverhältnisses der Anspruch auf Entgeltfortzahlung zum 31.03.2025 enden sollte, wäre nach unserem Verständnis eine Abmeldung unter Berücksichtigung der Monatsfrist zum 30.04.2025 mit dem Meldegrund „34“ zu übermitteln.
     
    zu 3.: Bezüglich der Klärung des weiteren Versicherungsschutzes zum Beispiel im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder einer freiwilligen Versicherung empfehlen wir der betroffenen Person, die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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