Sehr geehrte Damen und Herren,
eine AN von uns hat rückwirkend ab 01.02.2025 befristet bis zum 31.01.2028 eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit gewährt bekommen. Ihr AV ruht ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat der Zustellung des Rentenbescheids folgt, d.h. mit Ablauf des 31.03.2025. Dazu hätten wir folgende Fragen:
1. Welche Meldungen muss ich zum 31.03.2025 vornehmen, wenn das AV ruht?
2. Sie ist seit dem 17.03.2025 krank und wird auch bis zum 31.03.2025 krankgeschrieben sein. Hier dann ganz normale Lohnfortzahlung bis zum 31.03.2025?
3. Wie lange ist sie weiterversichert?
Vielen Dank für die Rückmeldung.