Hallo liebes Experten-Team,
aufgrund einer falschen Information der Mini-Job-Zentrale haben wir einen Mitarbeiter fälschlicherweise seit dem 01.06.2023 kurzfristig mit der Beitragsgruppe 0000 abgerechnet. Nun hat sich heute rausgestellt, dass er rückwirkend voll sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden muss.
Laut meinen Recherchen, muss der Arbeitnehmer seine SV-Anteile „nur“ drei Abrechnungszeiträume (in dem Fall rückwirkend bis einschließlich 02/2024) tragen. Das heißt für die Monate 06/2023-01/2024 müssen die AN SV-Anteile von dem Arbeitgeber getragen werden.
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
- Können wir die SV-Beiträge des Arbeitnehmers einfach als Netto-Bezug erfassen?
- Stellt das ganze dann ein „geldwerter Vorteil“ dar, sodass dies auch nochmal versteuert/verbeitragt werden muss?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!