Guten Tag,
ein Arbeitnehmer wurde zum 31.10.2024 mit dem Meldegrund 30 abgemeldet. Zum 03.03.2025 wurde er wieder angemeldet mit dem Meldegrund 10.
Im März ist diese Person innerhalb der ersten 28 Beschäftigungstage erkrankt. Das bedeutet für mich, dass es zur Zahlung von Krankengeld kommt.
Jetzt sagt mir der Betrieb jedoch, dass das Arbeitsverhältnis zwischenzeitig eigentlich nicht beendet war, sondern dass es nur geruht hat und der Arbeitnehmer somit sofort wieder Anspruch auf Lfzg. hätte.
Geht das in diesem Fall überhaupt oder müsste man dann anders melden, nicht mit dem Meldegrund 30-Abmeldung, sondern mit dem Meldegrund 34- Abmeldung wegen einer Unterbrechung ?