Sehr geehrtes Expertenteam,
ein rumänischer Arbeitnehmer arbeitet in Deutschland ohne festen Wohnsitz in Deutschland.
Welches Recht ist nun in der Sozialversicherung anzuwenden?
Vielen lieben Dank
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Sehr geehrtes Expertenteam,
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Welches Recht ist nun in der Sozialversicherung anzuwenden?
Vielen lieben Dank
Guten Tag,
grundsätzlich gilt für die Versicherungspflicht in Deutschland das Territorialprinzip. Dies bedeutet, dass Mitarbeitende dem Sozialversicherungsrecht des Landes unterliegen, in dem sie tätig sind - in Ihrem Fall in Deutschland.
Die Nationalität oder der ausländische Wohnort spielen bei der Beurteilung keine Rolle. Ausschlaggebend ist der Tätigkeitsort der tatsächlichen Beschäftigung. Liegt dieser in Deutschland und wird keine weitere Tätigkeit in Rumänien ausgeübt, gilt das deutsche Sozialversicherungsrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Hallo liebes Expertenteam,
vielen Dank für die schnelle Rückantwort.
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