Expertenforum - RV Fit und AAG

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  • 01
    RV Fit und AAG

    RV-Fit ist ein kostenfreies Trainingsprogramm der Deutschen Rentenversicherung. Es handelt sich hier um eine Präventionsmaßnahme.


    Die Startphase zu Beginn und die Auffrischungsphase am Ende der Prävention sind ganztägig stationär oder ambulant. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Mitarbeiter für diese Tage freizustellen und das Entgelt fortzuzahlen. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet ihren Arbeitgebern den jeweiligen Beginn mitzuteilen und die Bescheinigungen über die Dauer der beiden Phasen vorzulegen (§ 9 Absatz 2 a Entgeltfortzahlungsgesetz). Diese Bescheinigung erhält der Arbeitnehmer mit dem Bewilligungsbescheid, zur Vorlage beim Arbeitgeber.


    Der Versuch eine eAU-Bescheinigung für die Startphase abzuholen, blieb erfolglos.


    Meine Frage: Kann der Arbeitgeber für diesen Zeitraum eine Erstattung nach dem AAG erhalten? -- Der Grund meiner Nachfrage ist, weil der BKK Landesverband Mitte trotz Übermittlung der Bescheinigung der DRV eine Erstattung abweist.

  • 02
    RE: RV Fit und AAG

    Hallo Lohnbüro KD,

    wie Sie bereits korrekt festgestellt haben, handelt es sich bei einer „RV Fit“-Maßnahme um ein kostenfreies Trainingsprogramm mit Elementen zu Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung für ein ganzheitlich verbessertes Lebensgefühl der deutschen Rentenversicherung.

    Die Startphase zu Beginn und die Auffrischung am Ende des Präventionsprogramms sind ganztägig. Der Arbeitgeber ist nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) „kraft Gesetzes“ grundsätzlich verpflichtet, die jeweiligen Personen für diese Tage freizustellen und das Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Die regelmäßigen Trainingstermine sind berufsbegleitend, das heißt, dass diese Termine außerhalb der Arbeitszeit in der Freizeit wahrzunehmen sind.

    Da der Arbeitgeber zu Beginn und bei der Auffrischung am Ende des Präventionsprogramms analog den Regelungen bei Arbeitsunfähigkeit zur Entgeltfortzahlung nach dem EFZG verpflichtet ist, sind diese Aufwendungen im Rahmen des Umlageverfahrens U1 nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) erstattungsfähig.

    Warum der BKK Landesverband Mitte eine Erstattung abweist, können wir im Rahmen dieses Forums nicht nachvollziehen.  
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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