RV-Fit ist ein kostenfreies Trainingsprogramm der Deutschen Rentenversicherung. Es handelt sich hier um eine Präventionsmaßnahme.
Die Startphase zu Beginn und die Auffrischungsphase am Ende der Prävention sind ganztägig stationär oder ambulant. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Mitarbeiter für diese Tage freizustellen und das Entgelt fortzuzahlen. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet ihren Arbeitgebern den jeweiligen Beginn mitzuteilen und die Bescheinigungen über die Dauer der beiden Phasen vorzulegen (§ 9 Absatz 2 a Entgeltfortzahlungsgesetz). Diese Bescheinigung erhält der Arbeitnehmer mit dem Bewilligungsbescheid, zur Vorlage beim Arbeitgeber.
Der Versuch eine eAU-Bescheinigung für die Startphase abzuholen, blieb erfolglos.
Meine Frage: Kann der Arbeitgeber für diesen Zeitraum eine Erstattung nach dem AAG erhalten? -- Der Grund meiner Nachfrage ist, weil der BKK Landesverband Mitte trotz Übermittlung der Bescheinigung der DRV eine Erstattung abweist.