Expertenforum - Sachbezüge

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Sachbezüge

    Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer eine laufende Krankenkassenzusatzversicherung in Höhe von 44,61 monatlich. Die Beiträge an die Krankenzusatzversicherung werden vom Arbeitgeber selbst abgeführt.

    Zusätzlich wird dem Arbeitnehmer ein Tankgutschein in Höhe von 50,00 Euro gewährt.

    Außerdem leistet der Arbeitgeber den gesetzlich verpflichteten Zuschuss zur Direktversicherung (27,82 monatlich) bei Entgeltumwandlung.

    Es wurde wie folgt abgerechnet:

    1. Die gewährte Krankenzusatzversicherung wurde als steuer und sozialversicherungsfreier Sachbezug abgerechnet.

    2. Der Tankgutschein wurde als Einmalbezug der Lohnsteuer und der Sozialversicherung unterworfen.

    3. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen dass der verpflichtende Zuschuss des Arbeitgebers zur Direktversicherung im Falle einer Entgeltumwandlung nicht auf die Sachbezugsgrenze in Höhe von 50,00 Euro angerechnet wird.

    Sind alle 3 Beurteilungen korrekt?

     

  • 02
    RE: Sachbezüge

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
    Die Sozialversicherung folgt in der Regel dem Steuerrecht.

    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt oder von Fachanwälten für Steuerrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag unter der Rubrik „Arbeitsrecht“ oder „Steuerrecht“ eingestellt wurde. Wir haben Ihre Anfrage daher in die Rubrik „Steuerrecht “ verschoben, so dass Sie eine Antwort aus dem Bereich Steuerrecht erhalten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Sachbezüge

    Sehr geehrter Fragesteller,


    ein Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern auch unregelmäßig Sachbezugsgutscheine in Form von Tankgutscheinen zukommen lassen. Es gilt jedoch eine sogenannte Freigrenze i.H.v. 50 € für solche Sachbezüge gemäß § 8 Abs. 2 S. 11 EStG. Demnach wird der gesamte Wert des Sachbezugs der Lohnbesteuerung unterworfen, wenn in einem Monat die Wertgrenze von 50 € überschritten ist. Hierbei wird auf den jeweiligen Monat geschaut, die in einem Monat nicht ausgeschöpften Beträge können nicht auf andere Monate übertragen werden.


    Zur Frage nach Erwerb und Zufluss: Hier ist nach Auffassung der Finanzverwaltung zu unterscheiden zwischen Gutscheinen die bei einem Dritten einzulösen sind und Gutscheinen die beim eigenen Arbeitgeber einzulösen sind. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist der Zufluss hinsichtlich eines Gutscheins der beim Dritten einzulösen ist, bereits mit Hingabe des Gutscheins an den Mitarbeiter erfolgt. Bei Gutscheinen die beim Arbeitgeber einzulösen sind, soll es demnach auf den Zeitpunkt der Gutscheineinlösung ankommen. Je nach Art der Gutscheine ist für jeden Monat zu berechnen, ob die Wertgrenze beachtet wurde.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.