Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer eine laufende Krankenkassenzusatzversicherung in Höhe von 44,61 monatlich. Die Beiträge an die Krankenzusatzversicherung werden vom Arbeitgeber selbst abgeführt.
Zusätzlich wird dem Arbeitnehmer ein Tankgutschein in Höhe von 50,00 Euro gewährt.
Außerdem leistet der Arbeitgeber den gesetzlich verpflichteten Zuschuss zur Direktversicherung (27,82 monatlich) bei Entgeltumwandlung.
Es wurde wie folgt abgerechnet:
1. Die gewährte Krankenzusatzversicherung wurde als steuer und sozialversicherungsfreier Sachbezug abgerechnet.
2. Der Tankgutschein wurde als Einmalbezug der Lohnsteuer und der Sozialversicherung unterworfen.
3. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen dass der verpflichtende Zuschuss des Arbeitgebers zur Direktversicherung im Falle einer Entgeltumwandlung nicht auf die Sachbezugsgrenze in Höhe von 50,00 Euro angerechnet wird.
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