Expertenforum - Sachbezüge Unterkunft

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  • 01
    Sachbezüge Unterkunft

    Hallo zusammen,


    wir haben Mietverträge mit unseren Arbeitnehmern geschlossen. Sie wohnen in unserer Gemeinschaftseinrichtung. Einem Mitarbeiter steht ein möbliertes Zimmer von 10 qm zu und das Gebäude besteht aus 4 Zimmern, also 3 weiteren Mitarbeitern pro Gebäude. Küche und dergleichen werden von allen mitbenutzt.


    Kann ich dann einen Sachbezugswert von 69,50 € ansetzen? Also 75 % von 278 €? (15% wegen Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkund + 60 % wegen Belegung mit mehr als 3 Personen) Oder wäre das zu wenig?


    Und was passiert, wenn sich einer dieser Mitarbeiter in Elternzeit befindet und gerade kein Gehalt von uns bekommt?


    Vielen Dank vorab.

  • 02
    RE: Sachbezüge Unterkunft

    Guten Tag,
     
    nach den aktuellen Sachbezugswerten 2024 für freie Unterkunft und Verpflegung, ist eine Unterkunft bei Belegung mit mehr als drei Beschäftigten (volljährig) in einer Gemeinschaftsunterkunft mit 69,50 Euro mtl. anzusetzen.

    Dieser Sachbezugswert bleibt auch als geldwerter Vorteil bei beitragsfreien Bezug von Sozialleistungen, z.B. Krankengeld, Elterngeld, etc. erhalten.

    Arbeitgeberseitige Leistungen, die für die Zeit des Bezugs von Sozialleistungen gezahlt werden, gelten nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (= beitragspflichtige Einnahme), wenn die Einnahmen zusammen mit den Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt nicht um mehr als 50,00 EUR übersteigen.
    Das hat zur Folge, dass alle arbeitgeberseitigen Leistungen, die für die Zeit des Bezugs der Sozialleistungen laufend gezahlt werden, bis zum maßgeblichen Nettoarbeitsentgelt nicht der Beitragspflicht unterliegen (SV-Freibetrag).
     
    Im Fall des Mitarbeitenden in Elternzeit ist somit diese Vergleichsrechnung zur Ermittlung der möglichen Beitragspflicht des Sachbezuges anzuwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Sachbezüge Unterkunft

    Guten Morgen,


    vielen Dank.


    Nochmal zu der Elternzeit-Frage. Woher soll ich denn wissen was sie für ein Elterngeld bezieht und was setze ich denn als Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt an?


    Vielen Dank vorab.

  • 04
    RE: Sachbezüge Unterkunft

    Guten Tag,
     
    bei der Antwort auf Ihre Frage haben wir unterstellt, dass Elterngeld bezogen wird.
     
    Der von Ihnen zur Verfügung gestellte Sachbezug stellt grundsätzlich Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar.
    In der bereits aufgezeigten Vergleichsberechnung wird der (bisherige) Nettoverdienst als Grundlage für die Beurteilung herangezogen. Diese ist sowohl während der Zeit des Mutterschaftsgeldbezuges, als auch bei Elterngeldbezug zur Beurteilung der Beitragspflicht des weitergewährten Sachbezugs erforderlich.
     
    Grundsätzlich ist die zur Verfügung gestellte Unterkunft Teil des Arbeitsentgelts. Wird die Zahlung des Arbeitsentgelts durch Elternzeit unterbrochen, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit eine entsprechende Entschädigung für die Unterkunft zu verlangen. Wird dies nicht in Anspruch genommen, ist dieser Sachbezugswert der Beitragsberechnung zu Grunde zu legen.

    Eine verbindliche Antwort kann Ihnen nur die für die Mitarbeiterin zuständige Krankenkasse geben, da diese alle relevanten Daten vorliegen hat.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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