Hallo zusammen,
wir haben Mietverträge mit unseren Arbeitnehmern geschlossen. Sie wohnen in unserer Gemeinschaftseinrichtung. Einem Mitarbeiter steht ein möbliertes Zimmer von 10 qm zu und das Gebäude besteht aus 4 Zimmern, also 3 weiteren Mitarbeitern pro Gebäude. Küche und dergleichen werden von allen mitbenutzt.
Kann ich dann einen Sachbezugswert von 69,50 € ansetzen? Also 75 % von 278 €? (15% wegen Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkund + 60 % wegen Belegung mit mehr als 3 Personen) Oder wäre das zu wenig?
Und was passiert, wenn sich einer dieser Mitarbeiter in Elternzeit befindet und gerade kein Gehalt von uns bekommt?
Vielen Dank vorab.