Guten Tag,
wenn ein Arbeitnehmer nur einen Teil des Monats beschäftigt ist, kann er trotzdem einen Sachbezug (hier Gutschein i.H.v. 50,-€) erhalten oder muss es anteilig berechnet werden?
Vielen Dank.
Kontakt zur AOK
Die Kontaktdaten der AOK unterscheiden sich regional. Bitte wählen Sie Ihre regionale AOK aus, um die passenden Kontaktinformationen zu erhalten.
Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.
Guten Tag,
wenn ein Arbeitnehmer nur einen Teil des Monats beschäftigt ist, kann er trotzdem einen Sachbezug (hier Gutschein i.H.v. 50,-€) erhalten oder muss es anteilig berechnet werden?
Vielen Dank.
Hallo Lohn,
bei Erhalt eines Gutscheines als Sachbezug bei Arbeitnehmern, die nur einen Teil des Monats beschäftigt sind, ist nach unserem Verständnis keine anteilige Berechnung notwendig, da es sich hierbei um einen Monatswert handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service