Liebes Aok-Team,
wir beschäftigen einen Honorararzt, der für die Dauer seiner Beschäftigung auf unsere Kosten in einem nahegelegenen Hotel untergebracht ist.
Welcher Sachbezugswert muss in diesem Fall angerechnet werden?
Der Sachbezugswert für Unterkunft nach SvEV, die ortsübliche Miete oder die tatsächlichen Hotelkosten?
Vielen Dank im Voraus