Expertenforum - Sachbezug geldwerter Vorteil Firmenfitness / SV?

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  • 01
    Sachbezug geldwerter Vorteil Firmenfitness / SV?

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    folgender Sachverhalt: Wir bieten unseren Mitarbeiter Firmenfitness über Hansefit an.

    Eine Einzellizenz kostet z.B. 50,00 EUR brutto und die Mitarbeiter leisten einen Eigenanteil von 20,00 EUR monatlich. Da der Sachbezug nun in dem Fall bei 50-30 €=20 € und somit unterhalb der Freigenze liegt.

    Wenn wir jetzt aber den Fall haben, dass der betroffene Mitarbeiter nun in dem Monat auch noch einen Tankgutschein iHv 50 € erhält. Nun wird die Freigrenze ja überschritten und der gesamte Betrag ist lohnsteuer und sv-pflichtig.

    Bezüglich der Lohnsteuer würde eine Pauschalierung nach §38 zu Lasten des AG’s in Frage kommen. Wie sieht das mit der SV aus? Muss der Sachbezug iHv 70 € als laufender oder als Einmalbezug (Hansefit ist laufend, der Tankgutschein ist einmalig) verbeitragt werden?

    Ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung.

     

  • 02
    RE: Sachbezug geldwerter Vorteil Firmenfitness / SV?

    Hallo HREmployee,
     
    die 50,00 €-Freigrenze gilt nur für Sachbezüge (z. B. Tankgutscheine) für die es keinen amtlichen Sachbezugswert gibt. Sie sind beitragsfrei in der Sozialversicherung, wenn der Wert monatlich die Freigrenze nicht übersteigt und die Steuerfreiheit durch das Finanzamt festgestellt wurde.
     
    Die monatliche Freigrenze kann für mehrere verschiedene Sachbezüge (z. B. Tankgutschein und „Firmenfitness“) nebeneinander im selben Kalendermonat genutzt werden, wenn insgesamt die 50,00 €-Freigrenze nicht überschritten wird. Sofern die 50,00 €-Freigrenze – wenn auch nur in einem Monat (und sei es nur um einen Cent) - überschritten wird , ist der gesamte Wert des Sachbezugs beitragspflichtig und nicht nur der über die Freigrenze hinausgehende Betrag.
     
    Da nach unserem Kenntnisstand eine Pauschalversteuerung nach § 38 Einkommensteuergesetz („Erhebung der Lohnsteuer“) nicht in Frage kommen kann, unterliegt der Betrag in dieser Höhe als laufendes Arbeitsentgelt der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Sachbezug geldwerter Vorteil Firmenfitness / SV?

    Danke für Ihre Ausführungen. Steuerlich war §37b EStG gemeint, sorry! Wenn die Freigrenze nur wegen einer einmaligen Sachzuwendung überschritten wird, ist es dann trotzdem laufendes Arbeitsentgelt im SV-rechtlichen Sinne?

  • 04
    RE: Sachbezug geldwerter Vorteil Firmenfitness / SV?

    Hallo HREmployee,
     
    die Gewährung des Sachbezugs -wie in Ihrem Sachverhalt geschildert-, stellt in der Sozialversicherung laufendes Arbeitsentgelt dar.
     
    Eine Pauschalversteuerung nach §37b EStG hat hier keine Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung zur Folge.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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