Liebes Team,
unser Mandant möchte seinen Mitarbeitern die Mitgliedschaft im Fitness-Studio ermöglichen.
Der Vertrag mit dem Fitness-Studio läuft über den Arbeitgeber. Nun möchte aber das Fitness-Studio keine monatlichen Beiträge erheben sondern nur einmal jährlich abbuchen. Ist hier der monatliche Sachbezugsgutschein dennoch für die Mitarbeiter anzuwenden, wenn der monatliche Beitrag umgerechnet bis 50,- ist?
Vielen Dank
Susanne Springer