Hallo,
zwei unserer Arbeitnehmer waren vom 24.04.-25.04.2024 zur Schulung und haben hierfür ein Tagegeld erhalten (14€ pro An-/Abreisetag). Den Arbeitnehmern wird jährlich eine Bescheinigung über Auswärtstätigkeiten ausgehändigt. Müssen hier die zwei Tage in der Bescheinigung über Auswärtstätigkeiten 2024 angegeben werden, obwohl eine Auszahlung des Tagegeldes erfolgte?