Expertenforum - Sächsisches Reisekostenrecht, Auswärtstätigkeiten

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  • 01
    Sächsisches Reisekostenrecht, Auswärtstätigkeiten

    Hallo,

    zwei unserer Arbeitnehmer waren vom 24.04.-25.04.2024 zur Schulung und haben hierfür ein Tagegeld erhalten (14€ pro An-/Abreisetag). Den Arbeitnehmern wird jährlich eine Bescheinigung über Auswärtstätigkeiten ausgehändigt. Müssen hier die zwei Tage in der Bescheinigung über Auswärtstätigkeiten 2024 angegeben werden, obwohl eine Auszahlung des Tagegeldes erfolgte?

  • 02
    RE: Sächsisches Reisekostenrecht, Auswärtstätigkeiten

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Wie ich der Überschrift entnehmen kann, trifft die Frage das Sächsische Reisekostenrecht.


    Nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Reisekostengesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Abrechnungsmitteilung/-bescheinigung über erhaltene Reisekostenvergütungen zur Vorlage beim Finanzamt zu erteilen. In dieser Bescheinigung sind auch erhaltene Tagegelder aufzunehmen.


    Sie müssten also prüfen, ob die genannte Verwaltungsvorschrift in Ihrem Fall tatsächlich einschlägig ist. Sollte dies der Fall sein, müssten Sie das Tagegeld aufnehmen.


    Für weitere Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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