Expertenforum - Saisonarbeitskraft aus dem Ausland

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  • 01
    Saisonarbeitskraft aus dem Ausland

    Hallo zusammen,


    wir würden gerne eine Spanierin als Saisonkraft in der Gastronomie einstellen. Sie geht in Spanien keiner Beschäftigung nach und bezieht auch kein Arbeitslosengeld.

    Habe ich dann die Möglichkeit sie hier als kurzfristig Beschäftigte einzustellen, sofern natürlich die 3 Monate oder 70 Tage Regelung eingehalten wird?

    Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit als die kurzfristige Beschäftigung oder die voll SV-Pflichtige Beschäftigung? Weil es sich ja um eine ausländische Saisonarbeitskraft handelt, sie wird mehr als 538 € im Monat verdienen..


    Vielen Dank vorab.

  • 02
    RE: Saisonarbeitskraft aus dem Ausland

    Guten Tag,
     
    wird eine Saisonarbeitskraft im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung eingestellt, ist diese Beschäftigung versicherungs- und auch beitragsfrei. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn sie von vornherein auf nicht mehr als drei Monate (90 Kalendertage) oder insgesamt 70 Arbeitstage begrenzt ist. Wichtig ist, dass die kurzfristige Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt werden darf.
    Berufsmäßig wird eine Beschäftigung dann ausgeübt, wenn sie für die Person nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Wird eine kurzfristige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt, ist sie sozialversicherungspflichtig.
     
    Laut Ihrer Aussage geht die Arbeitnehmerin in Spanien keiner Erwerbstätigkeit nach. Sollte sie in Spanien erwerbslos sein, trägt die Beschäftigung entscheidend zum Lebensunterhalt bei, wird die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt, so dass eine kurzfristige Beschäftigung nicht möglich ist. Eine Anmeldung als sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung ist in diesem Fall nicht möglich.
     
    Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen Kontakt mit der Minijob-Zentrale aufzunehmen und den Status der Berufsmäßigkeit zu klären.
     
    Ist eine kurzfristige Beschäftigung nicht möglich und werden die Einkommensgrenzen der geringfügig entlohnten Beschäftigung überschritten, liegt Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung vor.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Saisonarbeitskraft aus dem Ausland

    vielen Dank.

    ich habe noch eine Rückfrage dazu.

    Wenn sie in Spanien kein Arbeitslosengeld bekommt und keiner Beschäftigung nachgeht, könnte man dann nicht davon ausgehen, dass sie Hausfrau ist. Und Hausfrauen können doch kurzfristig Beschäftigt abgerechnet werden, oder nicht? Oder wie definiert sich eine Hausfrau oder ein Hausmann?

    Vielen Dank vorab.

  • 04
    RE: Saisonarbeitskraft aus dem Ausland

    Guten Tag,
     
    für eine/einen „Hausfrau/Hausmann“ ist die kurzfristige Beschäftigung nicht von übergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung, da der Lebensunterhalt anderweitig, z.B. durch den Ehepartner sichergestellt wird.
    Für diesen Personenkreis liegt keine Berufsmäßigkeit vor und eine Abrechnung als kurzfristige Beschäftigung wäre möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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