Hallo zusammen,
wir würden gerne eine Spanierin als Saisonkraft in der Gastronomie einstellen. Sie geht in Spanien keiner Beschäftigung nach und bezieht auch kein Arbeitslosengeld.
Habe ich dann die Möglichkeit sie hier als kurzfristig Beschäftigte einzustellen, sofern natürlich die 3 Monate oder 70 Tage Regelung eingehalten wird?
Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit als die kurzfristige Beschäftigung oder die voll SV-Pflichtige Beschäftigung? Weil es sich ja um eine ausländische Saisonarbeitskraft handelt, sie wird mehr als 538 € im Monat verdienen..
Vielen Dank vorab.