Wir sind ein Unternehmen mit BR. In zwei Wochen soll jemand für 4 Tage im Rahmen eines Schnupper-Praktikums in eine unserer Abteilungen hineinschauen. Bedarf dieses Arrangement eines Vertrages oder genügt es, wenn wir die Eckdaten per E-Mail kommunizieren. Hierin vor allem, dass es sich nur um ein Schnupper-Praktikum handelt. Besten Dank.
Expertenforum - Schnupper-Praktikum
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Schnupper-Praktikum
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RE: Schnupper-Praktikum
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Zwingend ist der Abschluss eines schriftlichen Vertrages für das Schnupperpraktikum nicht. Es ist allerdings unbedingt empfehlenswert, über das Praktikumsverhältnis eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. Damit soll klargestellt werden, dass es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt. Außerdem werden üblicherweise sonstige Regelungen getroffen, wie beispielsweise Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten, der Umgang mit dem dienstlichen Internet-Account etc.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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