Hallo Expertenteam,
unser Mitarbeiter wird ab September die 2-jährige Technikerschule (Vollzeit) besuchen. Wir möchten ihn für diese zwei Jahre weiter beschäftigen. Er soll in den Schulferien sowie manchmal auch während der Schulzeit für bei uns arbeiten. Können wir ihn als Werkstudent anmelden oder
gilt dies nur für "echte" Studenten ?
Ein normaler Minijob ist nicht möglich, da er die Grenze von 538 € in der Ferienzeit übersteigen wird.
Vielen Dank im voraus.